PRAKLA-SEISMOS Report 3 / 1972  
 
  Bei einem Unfall ohne Personenschaden muß die Polizei gerufen werden, falls man sich vorher nicht mit seinem Unfallpartner geeinigt hat. Bei einem Unfall mit Verletzten müssen zuallererst Polizei und Krankenwagen gerufen werden. Ein Abschleppdienst kann erst dann in Funktion treten, wenn die Polizei den Unfall aufgenommen hat.

Auf der Autobahn ist die Straßenwacht nachts nicht mehr erreichbar, im Unterschied zu den Pannendiensten der verschiedenen Autoclubs in den Bereichen der Großstädte, die Tag und Nacht im Einsatz sind.

Wer zum erstenmal eine Panne auf der Autobahn erlebt, fühlt sich am Rande des unbeirrt vorbeirauschenden Verkehrs einsam und hilflos. Aus dieser Hilflosigkeit entstehen oft Fehlreaktionen, die aus einer zunächst harmlosen Panne einen schweren Unfall machen können. Niemand weiß das besser als die Männer in den Notrufzentralen der Autobahnmeistereien. Einer von ihnen, Horst Hauptreif von der Autobahnmeisterei Kassel-Ost, hat aus seinen Erfahrungen einen Katalog über das richtige Verhalten bei einer Autobahnpanne aufgestellt.

Haben Sie auf der Autobahn einen Schaden oder eine Panne, dann gehen Sie auf dem schnellsten Weg zur nächsten Notrufsäule. Ein kleiner schwarzer Pfeil an den Leitpfosten seitlich der Autobahn weist den Weg dorthin.

Wenn Sie die Notrufsäule erreicht haben, heben Sie die Klappe zur Sprechöffnung. Die Benutzung ist kostenlos. Warten Sie, bis sich die Notrufzentrale meldet. Nennen Sie ihr die Nummer, die aufgemalt in der Sprechöffnung steht. Sie gibt den Kilometer an, bei dem Sie sich gerade befinden. Ebenfalls ist die Angabe der Fahrtrichtung wichtig.

In der Praxis lautet die Meldung etwa so: " Ich spreche von Kilometer 365,5 und stehe mit dem Wagen in Fahrtrichtung Hannover. Ich habe eine Reifenpanne und bitte um das Kommen der Straßenwacht. Mein Kennzeichen XY-AZ 714. Ich fahre einen roten . . . "

Kilometerangabe wichtig!!!

Gehen Sie dabei dicht an die Sprechöffnung heran. Kilometerangabe und Angabe der Fahrtrichtung oder Benennung des Zielortes sind wichtig! Korrektes Ablesen der in der Sprechöffnung stehenden Kilometerzahl vermeidet Fehlleitungen von Hilfsfahrzeugen und ist Voraussetzung für schnelle Hilfe.

Vertrauen Sie sich keinem "wilden" Abschleppdienst an. Er sucht sich liegengebliebene Kraftfahrer und offeriert ihnen seine Hilfe. Fordern Sie zuerst einen Straßenwachtfahrer an. Er wird in den meisten Fällen soweit helfen können, daß Sie die nächste Werkstatt mit eigener Kraft erreichen oder sicher weiterfahren können. Ist das nicht möglich, dann fordern Sie über die Notrufzentrale einen Abschleppdienst an. Sie werden so reell versorgt.

Verzagen Sie nicht, und haben Sie Geduld, wenn die zugesagte Hilfeleistung nicht sofort einsetzt. Straßenwacht und Werkstätten haben oft weite Anfahrtsstrecken. Und : Erst wenn ein Wagen fertig ist, kann der nächste repariert werden.

 

Fahrzeug sichern!

Stehen Sie mit Ihrem Wagen, an dem der Schaden aufgetreten ist, auf der Fahrbahn, sichern Sie ihn auf eine genügende Entfernung mit den amtlich zugelassenen Warnzeichen ab (Warndreieck, Warnfackel, Warnblinkanlage am Wagen). Stehen Sie aber auf einem Parkplatz, dann gehen Sie an den Fahrbahnrand, um den Hilfsdienst einzuweisen.

Denken Sie daran, daß die Werkstätten keinen Kilometer ohne Bezahlung fahren. Denken Sie auch daran, daß Sie sich nie ohne genügend finanzielle Reserven auf der Autobahn bewegen sollten. Ist eine Werkstattreparatur fällig, kann die betreffende Firma sofortige Bezahlung verlangen.

Nie ohne Reserverad !

Fahren Sie bitte nicht ohne einsatzbereites Reserverad, denn die Straßenwacht führt keine Ersatzräder en gros mit. Außerdem wi rd es ein teures Vergnügen, wenn eine Werkstatt ein Reserverad bringen muß.

Wenn bei Unfällen Hilfsfahrzeuge hinter Ihnen herannahen und Sie befinden sich auf der Fahrspu r, also der rechten Fahrbahnseite, dann weichen Sie sofort nach rechts aus. Fahren Sie aber in diesem Augenblick auf der überholspur, der linken Seite der Fahrbahn, dann weichen Sie nach links aus. Auf diese Weise entsteht in der Mitte ein Raum, den die Hilfsfahrzeuge schnell und ungehindert passieren können.

"Unfallzettel" beim Führerschein!

Wenn Sie nachts von einem fremden Kraftfahrer um Hilfe gebeten werden, machen Sie ihn darauf aufmerksam, daß er wegen der Entsendung eines Werkstattwagens selber mit der Notrufzentrale sprechen muß. Denn die finanziellen Fragen, die dabei auch geklärt werden müssen, können nur zwischen der Werkstatt und dem Geschädigten selbst besprochen werden. Anders ist es natürlich, wenn der Geschädigte verletzt ist. In diesem Fall unterrichtet man unverzüglich die Notrufzentrale über die nächste Rufsäule.

Ein "Unfallzettel" mit den Anschriften der nächsten Angehörigen und der Angabe der eigenen Blutgruppe kann bei schweren Unfällen eine besondere Hilfe sein. Die Anschrift der jeweiligen Haftpflichtversicherung darf auch nicht fehlen. Der Unfallzettel gehört zum Führerschein.

Wenn Sie bei Ihren Fahrten auf der Autobahn eine Notrufsäule sehen, dann denken Sie in Zukunft immer daran, daß sie das Bindeglied zwischen dem Hilfesuchenden und den Helfern ist und bei schweren Unfällen sogar über Leben und Tod entscheiden kann. Ein Mißbrauch dieser Rufsäulen kann daher ernste Gefahren heraufbeschwören. Auch daran sollten Sie denken. -ibi-